Vorwort
Mit 20 Schön
Mit 30 Stark
Mit 40 Klug
Mit 50 Reich
Mit 60 Weise
Mit 70 Bereit
Mit 80 Zurück
Nachwort
Exkurs



Mit Gedichten Humor belichten





Mit 50 Reich - 24. Justiz

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In diesem Lebensabschnitt haben sicherlich die meisten Menschen bereits Erfahrungen mit Anwälten, Justiz und der "Recht"-sprechung gemacht und sind in der einen oder der anderen Form mit deren Auswirkungen in Berührung gekommen.

In kaum einem Lebensbereich kommt die komplexe Struktur des Zusammenlebens der Menschen mit ihren vielfältigen Realitäten und Wahrheiten so zum Ausdruck wie in der gewaltigen Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen der jeweiligen Rechtsprechung.

Jeder Mensch müsste Jurist sein, um sie halbwegs zu überblicken.
Aber auch Juristen haben keine Wahl, als gelegentlich Fachanwaltschaften heran zu ziehen, und selbst in diesem Fall ist mitunter das Wissen von professoralen Experten erforderlich.
Auch auf dieser Ebene kommt es zu unterschiedliche Auffassungen, denn es gibt keinen Sachverständigen, dem ein anderer nicht widersprechen könnte. Die undankbare Aufgabe bleibt bei den Gerichten, Urteile zu finden und Entscheidungen zu treffen, mal so und mal anders.

Die Flut von Gesetzen schafft nicht mehr Rechtssicherheit, sondern weniger, weil der immer engere Spielraum im Laufe der Zeit die Bürger so einengt, dass niemand sich noch frei bewegen kann und die Rechtsprechung mehr und mehr zu einer Sache der Auslegung wird, der Deutung, des Vergleiches, der Willkür und der Finanzkraft der Beteiligten.

Je mehr Gesetze, Verordnungen und Erlasse eine Gesellschaft hat, desto kleiner ist der gemeinsame Nenner in allen gesellschaftlichen Vorgängen. Es ist einfach Ausdruck von tausendfacher Gier, etwas nicht zu bekommen ( Recht ) oder der Angst, etwas zu verlieren.
Denn allen Gesetzen gehen Streitfälle voraus, oder sie sind präventive Maßnahmen des Gesetzgebers aus Angst um die Folgen und Unwägbarkeiten künftiger Vorgänge oder Handlungen.

Das Wichtigste, das man lernen muss:

Es gibt  kein  Recht!

Es gibt nur eine Annäherung an das Recht, das der einzelne zu haben glaubt.
Das gilt auch im Strafrecht, ob für Opfer oder Täter.